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Informationen zu Batterien, Elektro- und Elektronikgeräten

Hinweis nach Batteriegesetz

Im Zusammenhang mit dem Angebot und/oder der Abgabe von Batterien* an Endnutzer** im Versandhandel werden folgende Hinweise gegeben:

1. Batterien können nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in kommunalen Sammelstellen) oder im Handelsgeschäft unentgeltlich zurückgegeben werden; im Versandhandel ist Handelsgeschäft das Versandlager des Vertreibers, wobei unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt ist, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Derartige Altbatterien können Sie ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder persönlich abgeben.

2. Endnutzer sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet.

3. Die Zeichen auf Batterien bedeuten:

a)  batteriegesetz Das Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern besagt, dass die Altbatterie einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen ist.

b) Die Zeichen unterhalb des Symbols der durchgestrichenen Abfalltonne bedeuten:

Hg = Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber enthalten

Cd = Batterien, die mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium enthalten

Pb = Batterien, die mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten

* „Batterien“ sind aus einer oder mehreren nicht wiederaufladbaren Primärzellen oder aus wiederaufladbaren Sekundärzellen bestehende Quellen elektrischer Energie, die durch unmittelbare Umwandlung chemischer Energie gewonnen wird.
** „Endnutzer“ ist derjenige, der Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzt und in der an ihn gelieferten Form nicht mehr weiterveräußert.

Hinweis nach Elektro- und Elektronikgerätegesetz

Im Zusammenhang mit dem Angebot und/oder der Abgabe von Elektro- und Elektronikgeräten an private Haushalte im Versandhandel werden folgende Hinweise gegeben:

1. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Sie haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen, soweit nicht Altgeräte gem. § 14 Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG separiert werden, um sie für die Wiederverwendung vorzubereiten.

2. Als Endnutzer obliegt es Ihrer eigenen Verantwortung, für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten zu sorgen.

3.  Das Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern besagt, dass Elektro- und Elektronikgeräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen sind.

4. Elektro- und Elektronikgeräte können zur Wiederverwertung in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in kommunalen Sammelstellen) abgegeben werden.

Auch haben Sie die Möglichkeit, Altgeräte bei der folgenden von uns geschaffenen Rückgabestelle zurück zu geben:

BBQSaloon Minden
Nordholzer Str. 181
32425 Minden

5. Beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes können Endnutzer ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich an uns abgeben.

6. Wir sind verpflichtet, auf Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen; die Rücknahme darf nicht an den Kauf eines Elektro- und Elektronikgerätes geknüpft werden und ist auf fünf Altgeräte pro Geräteart beschränkt.

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